AGB / Teilnahmebedingungen

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AGB des Ver­an­stal­ters O-SEE Sports e.V. / Teil­nah­me­be­din­gun­gen für die O-SEE Chall­enge

  • Ich mel­de mich hier­mit ver­bind­lich für die O-SEE Chall­enge an.
  • Der Ver­an­stal­tung lie­gen die nach­ste­hen­den Wett­kampf­be­stim­mun­gen, Geschäfts­be­din­gun­gen und Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­ni­en des Ver­an­stal­ters, sowie die Wett­kampf­ord­nung der Deut­schen Tri­ath­lon Uni­on (DTU) und die Rechts- und Dis­zi­pli­nar­ord­nung zugrun­de, die bei der DTU ange­for­dert, auf der Home­page der DTU her­un­ter­ge­la­den sowie beim Ver­an­stal­ter am Wett­kampf­tag ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. Mir sind die­se Wett­kampf­be­stim­mun­gen und die Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­ni­en bekannt. Ich erklä­re mich damit ein­ver­stan­den und erken­ne sie ver­bind­lich an.
  • Ich erken­ne die Anti­do­ping­re­geln der NADA (Natio­na­le Anti Doping Agen­tur) an, wel­che auf der Home­page der NADA her­un­ter­ge­la­den sowie beim Ver­an­stal­ter am Wett­kampf­tag ein­ge­se­hen wer­den kön­nen.
  • Ich bestä­ti­ge, dass mein Trai­nings- und Gesund­heits­zu­stand den Anfor­de­run­gen des Wett­kamp­fes ent­spricht, ich kör­per­lich gesund bin und mir mein Gesund­heits­zu­stand ärzt­lich bestä­tigt wur­de.
  • Ich bin über die mit dem Wett­kampf ver­bun­de­nen gesund­heit­li­chen und sons­ti­gen Gefah­ren und Umstän­den infor­miert und bestä­ti­ge aus­drück­lich, auf eige­ne Gefahr und eige­nes Risi­ko an der Ver­an­stal­tung teil­zu­neh­men.
  • Ich bin damit ein­ver­stan­den, dass ich wäh­rend des Wett­kamp­fes auf mei­ne Kos­ten medi­zi­nisch behan­delt wer­de, falls dies beim Auf­tre­ten von Ver­let­zun­gen, im Fal­le eines Unfalls und/oder bei Erkran­kung im Ver­lauf des Wett­kamp­fes rat­sam sein soll­te.
  • Ich weiß und bin damit ein­ver­stan­den, dass ich die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für mei­ne per­sön­li­chen Besitz­ge­gen­stän­de und die Sport­aus­rüs­tung wäh­rend der O-SEE Chall­enge und den damit zusam­men­hän­gen­den Akti­vi­tä­ten habe.
  • Ich ver­si­che­re gleich­zei­tig, dass ich kei­ner­lei Rechts­an­sprü­che und For­de­run­gen an den Ver­an­stal­ter, des­sen Mit­ar­bei­ter sowie die betei­lig­ten Ver­ei­ne, Kom­mu­nen, Gemein­den und sons­ti­ge Per­so­nen und Kör­per­schaf­ten stel­len wer­de, soweit nicht Haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­an­sprü­che bestehen. Ein­ge­schlos­sen sind hier­in alle unmit­tel­ba­ren und mit­tel­ba­ren Schä­den sowie sämt­li­che Ansprü­che, die ich oder mei­ne Erben oder sons­ti­ge berech­tig­te Drit­te auf­grund von erlit­te­nen Ver­let­zun­gen oder im Todes­fall gel­tend machen könn­ten.
  • Ich wer­de die für die O-SEE Chall­enge gel­ten­den Ver­hal­tens­maß­re­geln befol­gen. Den Anwei­sun­gen des Ver­an­stal­ters und des­sen Mit­ar­bei­tern wer­de ich Fol­ge leis­ten. Ich ver­si­che­re gleich­zei­tig, da die Ver­an­stal­tung teil­wei­se im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum statt­fin­det, die StVO zu beach­ten und ein­zu­hal­ten.
  • Ich bin damit ein­ver­stan­den, dass die in mei­ner Anmel­dung genann­ten Daten sowie die von mir anläss­lich mei­ner Teil­nah­me an der O-SEE Chall­enge gemach­ten Fotos, Vide­os und Film­auf­nah­men im Rah­men der Bericht­erstat­tung von der Ver­an­stal­tung und zur Wer­bung für die­se sowie künf­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen des O-SEE Sports e.V. ohne Ver­gü­tungs­an­sprü­che mei­ner­seits ver­wen­det wer­den dür­fen. Dies gilt nicht für eine gewerb­li­che Nut­zung.
  • Ich ver­si­che­re, dass das ange­ge­be­ne Geburts­jahr der Wahr­heit ent­spricht und ich mei­ne Start­num­mer an kei­ne ande­re Per­son wei­ter­ge­ben wer­de. Mir ist bekannt, dass ich dis­qua­li­fi­ziert wer­de, wenn ich die offi­zi­el­le Start­num­mer in irgend­ei­ner Wei­se ver­än­de­re, ins­be­son­de­re den Wer­be­druck unsicht­bar oder unkennt­lich mache.
  • Mit mei­ner Unter­schrift auf der Mel­de­kar­te oder dem Abschi­cken des Online-For­mu­lars erklä­re ich, dass ich die vor­ge­nann­ten Bedin­gun­gen sorg­fäl­tig und im Ein­zel­nen durch­ge­le­sen habe sowie mit deren Inhalt ein­ver­stan­den bin und akzep­tie­re. Gleich­zei­tig erklä­re ich mit mei­ner Unter­schrift bzw. dem Abschi­cken des Online-For­mu­lars, dass ich gegen Unfäl­le aus­rei­chend ver­si­chert bin.

Wett­kampf­be­stim­mun­gen, Geschäfts­be­din­gun­gen und Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­ni­en des Ver­an­stal­ters

Ände­rung und Aus­fall der Ver­an­stal­tung, Rück­erstat­tung des Start­gel­des

  • Ist der Ver­an­stal­ter auf­grund behörd­li­cher oder gesetz­li­cher Anord­nung, höhe­rer Gewalt oder aus Sicher­heits­grün­den ver­pflich­tet, Ände­run­gen in der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung vor­zu­neh­men oder die­se abzu­sa­gen, besteht kei­ne Scha­den­er­satz­pflicht des Ver­an­stal­ters gegen­über dem Teil­neh­mer, ein Anspruch auf Rück­erstat­tung des Teil­nah­me­be­trags und auch nicht auf Ersatz sons­ti­ger Schä­den, wie Anrei­se- oder Über­nach­tungs­kos­ten besteht nicht
  • Die Rück­erstat­tung des Start­gel­des kommt nur bei voll­stän­di­gem Aus­fall der Ver­an­stal­tung in Betracht, wenn der Aus­fall vom Ver­an­stal­ter zu ver­tre­ten ist. Muss die Ver­an­stal­tung abge­sagt wer­den und ist der Aus­fall vom Ver­an­stal­ter nicht zu ver­tre­ten, so wird das Start­geld abzüg­lich des antei­lig bereits von dem Ver­an­stal­ter getä­tig­ten Auf­wan­des erstat­tet.
  • Für den Fall, dass die Teil­neh­mer­zahl nach­träg­lich redu­ziert wird, wer­den die Teil­neh­mer, die nicht star­ten kön­nen, vom Ver­an­stal­ter nicht mit Kos­ten belas­tet; d.h. es sind kei­ne Bearbeitungspauschalen/Abmeldegebühren zu bezah­len.
  • Dem Teil­neh­mer bleibt jeweils der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass der Auf­wand nicht bzw. ledig­lich in wesent­lich gerin­ge­rer Höhe ange­fal­len ist.

Haf­tungs­aus­schluss

  • Für nicht wenigs­tens grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den haf­tet der Ver­an­stal­ter nicht; aus­ge­nom­men von die­ser Haf­tungs­be­gren­zung sind Schä­den, die auf der schuld­haf­ten Ver­let­zung einer ver­trag­li­chen Haupt­leis­tungs­pflicht des Ver­an­stal­ters beru­hen und Schä­den an Leben, Kör­per oder Gesund­heit einer Per­son.
  • Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen erstre­cken sich ins­be­son­de­re auch auf die per­sön­li­che Scha­den­er­satz­haf­tung der Ange­stell­ten, Ver­tre­ter, Erfül­lungs­ge­hil­fen und Drit­ter, derer sich der Ver­an­stal­ter im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung bedient bzw. mit denen er zu die­sem Zweck ver­trag­lich ver­bun­den ist.
  • Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ne Haf­tung für gesund­heit­li­che Risi­ken des Teil­neh­mers im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung. Der Teil­neh­mer ist für sei­nen Gesund­heits­zu­stand selbst ver­ant­wort­lich.

Anmeldung/Abmeldung

  • Die Leis­tun­gen des Ver­an­stal­ters wer­den nur vor­an­ge­mel­de­ten Teil­neh­mern garan­tiert.
  • Die Anmel­dung ist erst gül­tig, wenn das Start­geld beim Ver­an­stal­ter ein­ge­gan­gen ist.
  • Die Anmel­dung erfolgt aus­schließ­lich über das Online-Mel­de­por­tal der Ver­an­stal­tung.
  • Jeder Teil­neh­mer stellt sicher, dass die bei der Anmel­dung ange­ge­be­nen per­sön­li­chen Daten und ins­be­son­de­re das Geburts­jahr kor­rekt sind.
  • Der Ver­an­stal­ter behält sich eine Ände­rung der Aus­schrei­bung, des Regle­ments und der Stre­cke vor.
  • Für selbst stor­nier­te Anmel­dun­gen erfolgt kei­ne Erstat­tung der Start­ge­bühr. Jeder Teil­neh­mer kann bei Anmel­dung zur Absi­che­rung der Start­ge­bühr eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen, sofern er ander­wei­tig kei­ne dafür zutref­fen­de Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat.
  • Ein Wech­sel der Strecke/des Wett­kamp­fes nach erfolg­ter Anmel­dung oder die Über­tra­gung des Start­plat­zes an einen ande­ren Teil­neh­mer ist gegen eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 5 Euro bis zum Ablauf der Nach­mel­de­frist mög­lich.
  • Ein Wech­sel der Wettkampfstrecke/des Wett­kamp­fes wäh­rend des Wett­be­wer­bes ist nicht mehr mög­lich.

Sons­ti­ges

  • Es besteht für alle Teil­neh­mer auf der MTB-Stre­cke Helm­pflicht.
  • Für den Wett­kampf sind nur MTBs von 26″ bis 29″ zuge­las­sen. Aus­nah­men wer­den nur in indi­vi­du­el­ler Prü­fung zuge­las­sen. Die Ver­wen­dung von zusätz­li­chen Antriebs­vor­rich­tun­gen jeg­li­cher Art ist nicht gestat­tet und führt in jedem Fall zur Dis­qua­li­fi­ka­ti­on. Der tech­ni­sche Zustand der MTBs wird vor Wett­kampf durch Ord­ner geprüft. Die Ord­ner sind berech­tigt, Teil­neh­mer auf­grund von nicht wett­kampf­fä­hi­gen MTBs vom Wett­kampf aus­zu­schlie­ßen.
  • Bei Ver­stö­ßen gegen die mit­gel­ten­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen, ins­be­son­de­re bei unsport­li­chem oder unfai­rem Ver­hal­ten gegen­über ande­ren Teil­neh­mern, oder bei Miss­ach­tung von Wei­sun­gen von Kampf­rich­tern, Ord­nern und Hel­fern des Ver­an­stal­ters kann der Teil­neh­mer dis­qua­li­fi­ziert bzw. nicht zum Wett­kampf zuge­las­sen wer­den.
  • Teil­neh­mer unter 18 Jah­ren benö­ti­gen eine elter­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung. Die Bestä­ti­gung ist spä­tes­tens bei Abho­lung der Start­un­ter­la­gen vor­zu­le­gen.

Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung

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Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für die Teil­nah­me Min­der­jäh­ri­ger

an der O-SEE Chall­enge und der X’KIDS Chall­enge

 

Ich bin damit ein­ver­stan­den, dass mein Kind               ____________________________ (Name des Kin­des)

an fol­gen­der

Ver­an­stal­tung der O-SEE Chall­enge teil­nimmt:             ______________________________ (Wett­kampf­na­me)

 

Mir ist bewusst, dass die Teil­nah­me an der O-SEE Chall­enge Risi­ken in sich birgt und Gefah­ren mit sich bringt. Ich erklä­re daher für mein Kind fol­gen­den Haf­tungs­ver­zicht bzw. gebe fol­gen­de wei­ter­ge­hen­de Erklä­rung ab:

Ich ver­si­che­re, dass mir bekannt ist, dass die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung Gefah­ren in sich birgt und das Risi­ko ernst­haf­ter Ver­let­zun­gen bis hin zu töd­li­chen Unfäl­len nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Ich bzw. mein Kind habe die Ver­ant­wor­tung dafür, die Wett­kampf­stre­cken u. –anla­gen auf deren Wett­kampf­taug­lich­keit in Augen­schein zu neh­men. Soll­te ich bzw. mein Kind dabei Sicher­heits­ri­si­ken fest­stel­len, bin ich bzw. ist es ver­pflich­tet, den Ver­an­stal­ter hier­über umge­hend zu infor­mie­ren.

  • Ich bestä­ti­ge, dass mein Kind aus­rei­chend für die Teil­nah­me an dem Wett­kampf trai­niert hat, kör­per­lich gesund ist und mir des­sen Gesund­heits­zu­stand ärzt­lich bestä­tigt wur­de.
  • Ich bin damit ein­ver­stan­den, dass mein Kind wäh­rend des Wett­kamp­fes auf mei­ne Kos­ten medi­zi­nisch behan­delt wird, falls dies beim Auf­tre­ten von Ver­let­zun­gen, im Fal­le eines Unfalls und/oder bei Erkran­kung im Ver­lauf des Wett­kamp­fes rat­sam sein soll­te. Medi­zi­ni­sche Dienst­leis­tun­gen sind im Start­geld nicht inbe­grif­fen und wer­den nach den übli­chen Arzt­ta­ri­fen ver­rech­net. Eine genü­gen­de Ver­si­che­rungs­de­ckung liegt in mei­ner eige­nen Ver­ant­wor­tung.
  • Ich befreie den Ver­an­stal­ter, des­sen gesetz­li­chen Ver­tre­ter sowie des­sen Ver­rich­tungs­ge­hil­fen von jeg­li­cher Haf­tung gegen­über Drit­ten, soweit die­se Drit­ten Schä­den in Fol­ge der Teil­nah­me mei­nes Kin­des an der Ver­an­stal­tung wäh­rend oder im Zusam­men­hang mit der Ver­an­stal­tung erlei­den.
  • Mit mei­ner Unter­schrift auf der Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung erklä­re ich, dass ich die Wett­kampf­be­stim­mun­gen, Geschäfts­be­din­gun­gen und Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­ni­en des Ver­an­stal­ters der O-SEE Chall­enge und die Wett­kampf­ord­nung der Deut­schen Tri­ath­lon Uni­on sorg­fäl­tig und im Ein­zel­nen durch­ge­le­sen habe sowie mit deren Inhalt ein­ver­stan­den bin und akzep­tie­re.

Mit mei­ner Unter­schrift bestä­ti­ge ich, dass ich der Erzie­hungs­be­rech­tig­te und damit der Vor­mund für mein Kind bin.